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AGBs

AGBS

Vertragsabschluss

1. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden kommt entweder durch eine schriftliche Anmeldung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Kunden oder durch Ausführung der Ausbildung seitens des Unternehmens zustande.

2. Eine reine Interessensbekundung des Kunden an einem Kurs ohne schriftlichen oder mündlichen Anmeldeantrag, mit nachfolgender Zusendung des Anmeldeformulars durch den Kunden an den Freiraum – Barbara Bodenschatz, ist nicht mit einer Anmeldung gleichzusetzen.

3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.

ZAHLUNGEN

1. Rechnungen sind spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn zu begleichen, die Höhe ist in dem Anmeldeformular/Ticket angezeigt, bei kurzfristiger (weniger als 6 Wochen) Anmeldung ist die Gebühr sofort zu zahlen.

2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann das Unternehmen die Ausbildung durchführen aber eine Zertifizierung bis zur endgültigen Bezahlung verweigern.

3. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.

4. Bei kurzfristiger Absage (zwei Wochen vor Seminarbeginn) oder Nichterscheinen zum Seminar ist das Unternehmen berechtigt, die gesamte Seminargebühr einzubehalten.

5. Findet das Seminar nicht statt zahlt das Unternehmen die gesamte Gebühr an den Auftraggeber zurück.

6. Bei vereinbarter Ratenzahlung wird das Zertifikat so lange einbehalten bis die letzte Rate gezahlt ist.

STORNIERUNG

1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen. Bei Stornierungen (ohne triftige Gründe) bis 2 Wochen vor Seminarbeginn fallen anteilige Stornogebühren laut Anmeldeformular an, bei kurzfristiger Stornierung (ohne triftige Gründe) eine Woche vor Seminarbeginn ist die ganze Seminargebühr fällig.

PREISE

Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

HAFTUNG

1. Der Unternehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Wegen der Verletzung anderer Rechtsgüter haftet der Unternehmer nur wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten z.B. Abhalten der Kurse, Kursräume zur Verfügung stellen, je nach Kurs Erstellung von Zertifikaten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

1. Das Unternehmen haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in seinem Seminarangebot eingestellten Informationen.

2. Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.